Gemeinsame Verantwortung für den ganzen Bildungstag

Wie ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung vom Kind aus gedacht und abgestimmt umgesetzt werden kann, zeigte das Programm „Grundschule und Hort im Dialog“ der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) in Sachsen-Anhalt. Fachkräfte aus Grundschulen und Horten sowie die zuständigen Fachaufsichten und Fachberatungen verstärkten dabei ihre Zusammenarbeit, um ihre ganztägigen Angebote qualitativ weiterzuentwickeln.

DKJS

Im Rahmen des Landesmodellprojekts „Kooperation Schule und Hort“ unterstützte die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung 2024 und 2025 mit ihrem Programm Grundschule und Hort im Dialog 30 ausgewählte Einrichtungstandems aus Grundschulen und Horten dabei, ihre Zusammenarbeit weiterzuentwickeln, um damit eine gute ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder zu gewährleisten.

Auf Ebene der Fachaufsichten und Fachberatungen aus Grundschule und Hort wurden zentrale Fragen der Kooperation zwischen Grundschule und Hort fachlich diskutiert und Empfehlungen für die Praxis abgeleitet.

Das Landesmodellprojekt haben das Ministerium für Bildung und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt gefördert.

Im Programm konnten zentrale Herausforderungen und Lösungsansätze der Kooperation von Schulen und Horten in Sachsen-Anhalt exemplarisch sichtbar gemacht werden. Leitungen und pädagogische Fachkräfte aus Grundschulen und Horten erweiterten ihre Kompetenzen sowie ihr Wissen um die Perspektiven der jeweils anderen Profession. Sie erarbeiteten verbindlichere Kommunikations- und Arbeitsstrukturen und setzten in gemeinsamer Verantwortung Entwicklungsvorhaben um. Dadurch konnten Kinder ganzheitlicher begleitet und individueller von Hort und Schule gefördert werden.

Hintergrund: Verschiedene Modelle im Ganztag

Bundesweit zeigen sich sehr unterschiedliche Formen der Ganztagsumsetzung. Mit dem im kommenden Schuljahr wirksam werdenden Rechtsanspruch gewinnen diese Unterschiede weiter an Bedeutung, da sich in den Ländern klarere Organisationsmodelle herausbilden. Die Studie von Sybille Stöbe‑Blossey (Stöbe‑Blossey, Sybille (2025): Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter: Landessysteme und Organisationsmodelle. Zwischenbericht. IAQ‑Forschung 2025‑03, Universität Duisburg‑Essen) verdeutlicht, dass die föderale Struktur des Bildungs- und Jugendhilfesystems eine große Bandbreite an Modellen entstehen lässt, die jeweils eigenen Zuständigkeits-, Finanzierungs- und Kooperationslogiken folgen.

In einigen Ländern stehen schulische Ganztagsangebote im Vordergrund, die unter schulrechtlicher Verantwortung organisiert werden und sich eng an pädagogischen Vorgaben sowie an Schulentwicklungsprozessen orientieren. Parallel dazu bestehen Ganztagsangebote durch Schule, Horte oder andere Formen der Schulkindbetreuung, die stärker sozialpädagogisch ausgerichtet und durch eine größere Trägerpluralität geprägt sind sowie häufig flexiblere Zugänge ermöglichen.

Zwischen diesen beiden Polen haben sich Misch- und Kooperationsmodelle entwickelt, die schulische und jugendhilferechtliche Elemente verbinden. Sie versuchen, schul- und hortpädagogische Perspektiven und Angebote stärker miteinander zu verknüpfen. Die Ausgestaltung reicht dabei von eng verzahnten Strukturen hin zu Modellen, in denen Schule und Jugendhilfe parallel arbeiten. Der jeweilige Abstimmungs- und Kooperationsgrad kann dabei unterschiedlich sein.

Die o. g. Studie zeigt insgesamt, dass der Rechtsanspruch nicht zu einer Vereinheitlichung führt, sondern die föderale Vielfalt sichtbar macht. Zugleich stehen alle Modelle vor ähnlichen Herausforderungen: Qualitätsstandards zu sichern, Verantwortlichkeiten klar zu definieren und verlässliche Kooperationen zwischen Schule und Jugendhilfe zu gestalten.

Das Kita-/Hort-Modell, in dem der Hort traditionell neben der Schule die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder absichert, ist vor allem in den ostdeutschen Bundesländern und damit auch in Sachsen-Anhalt strukturell ausgeprägt.

Prozessbegleitung befördert Entwicklungsprozesse

Die teilnehmenden Einrichtungstandems erhielten eine individuelle Prozessbegleitung, die sie beim Erreichen ihrer selbst gesetzten Entwicklungsziele unterstützte und eine Kooperation auf Augenhöhe förderte. Digitale Fachimpulse ermöglichten es den pädagogischen Fach- und Leitungskräften aus Grundschule und Hort, ihr Bild von ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung zu erweitern und gute Praxis aus anderen Modellstandorten kennenzulernen.

Insgesamt nahmen die Tandems die angebotene Prozessbegleitung als sehr wertvoll wahr. Das individualisierte, ressourcen- und lösungsorientierte Vorgehen war entscheidend, um die Einrichtungen mit zum Teil herausfordernden Rahmenbedingungen für Entwicklungsprozesse aufzuschließen.

Definierte Kriterien für Qualität

Die fachliche Grundlage für die Zusammenarbeit bildeten acht Qualitätsdimensionen guter ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung, die mit beiden Ministerien im Vorfeld abgestimmt wurden.

Neben der Etablierung verbindlicher Kommunikations- und Kooperationsstrukturen bei der Mehrheit der teilnehmenden Tandems aus Grundschulen und Horten wurden vielfältige Entwicklungsvorhaben in allen oben genannten Qualitätsdimensionen umgesetzt.

Grafik zu "Grundschule und Hort im Dialog"
DKJS

Sie umfassten:

  • Grundlagen für ein abgestimmtes Handeln
  • abgestimmte Angebote im Bereich Lernen und Entwicklung
  • multiprofessionelle Zusammenarbeit
  • bedarfsgerechte Raumnutzung
  • abgestimmte Zeitstrukturen
  • Kooperationen mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern
  • Ernährung und Bewegung
  • Beteiligung von Kindern und Eltern

Kooperation wirkungsvoll gestalten

Unabdingbare Basis für die Zusammenarbeit sind Vereinbarungen, wie die Kooperation selbst und die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung vor Ort gestaltet werden sollen.

Dazu gehören verbindliche Kommunikations- und Kooperationsstrukturen und das Wissen um die jeweiligen unterschiedlichen fachlichen und gesetzlichen Arbeitsgrundlagen.

Dies zu erarbeiten, erfordert Zeit, Offenheit und die Bereitschaft, sich gemeinsam weiterzuentwickeln.

„Der anfängliche Aufwand zahlt sich in der weiteren Zusammenarbeit sehr deutlich aus. Nun haben wir ein gemeinsames Fundament geschaffen, auf das wir bauen können.“

eine Schulleitung

Im Programm Grundschule und Hort im Dialog wurde schnell deutlich, dass eine intensivere Kooperation von Schulen und Horten die Qualität einer kindgerechten ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung verbessert. Ein abgestimmtes Handeln beider Einrichtungen bietet zudem einen deutlichen Mehrwert für Kinder und ihre Eltern. Es bereichert das pädagogische Handeln von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften und kann langfristig zur Entlastung beider Kollegien beitragen.

„Man merkt es bei den Kindern, dass wir nun alle miteinander reden.“

eine Hortleitung

Beteiligung und ein gemeinsamer Blick auf die Bedürfnisse von Kindern spielte in diesen Entwicklungsprozessen eine wesentliche Rolle: Kinder werden aktiv in Entscheidungen, Regelentwicklungen und Projekte einbezogen. Das stärkt Selbstwirksamkeit, Vertrauen und Gemeinschaft. Ergänzend entwickelten Schule und Hort gemeinsame Raum- und Freiflächenkonzepte, die den Bedarfen der Kinder noch besser gerecht werden sollen. Im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten gab es zeitliche Anpassungen bei den Pausen, insbesondere bei der Mittagsversorgung und zur Gestaltung der Übergänge.

Abstimmungen auf Fachaufsichtsebene unterstützen

Fachaufsichten und -beratungen von Schulen und Horten in den Prozess einzubeziehen, war von großer Bedeutung. Denn so konnten regionale und lokale Strategien entwickelt und ein Weg hin zu einem abgestimmten Handeln geebnet werden. Es gab eine große Bereitschaft, die Perspektiven des anderen kennenzulernen und dabei wahrzunehmen, dass gemeinsame Ziele, Visionen und Interessen existieren.

„Uns brennen viele Themen auf der Seele. Es gibt leider zu wenig Austausch auf unserer Ebene. Dabei braucht es einen gemeinsamen Nenner im Dialog, ein gemeinsames Thema, dann finden wir zueinander. Oftmals arbeiten die Akteure noch verinselt und haben wenig Möglichkeiten, zusammenzukommen.“

Fachberatung des örtlichen Jugendhilfeträgers

Wie kann es weitergehen?

Für die weitere Zusammenarbeit ist es notwendig, die erreichten Ziele in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. gemeinsam weiterzuentwickeln. Durch die Reflexion der Entwicklungsprozesse, der damit verbundenen bewältigten Herausforderungen und Erfolge sowie die gegenseitige Unterstützung entsteht eine belastbare Grundlage für nachhaltige Entwicklungsarbeit.

Insgesamt wird deutlich, dass kooperative Schul- und Hortentwicklung ein fortlaufender, dialogorientierter Prozess ist, der durch gemeinsame Verantwortung, transparente und verbindliche Kommunikation und konsequente Qualitätsentwicklung getragen wird.

Systemische Voraussetzungen

Die teilnehmenden Einrichtungstandems haben ihre Kooperationen innerhalb der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen wirkungsvoll vertieft.

Grundlegend sind ein gemeinsamer Diskurs zu fachpolitischen, rechtskreisübergreifenden Fragestellungen auf Landesebene und übergreifend ein abgestimmtes Handeln notwendig, um die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung qualitativ weiterentwickeln sowie ganzheitlicher und kindgerechter ausgestalten zu können.

Zudem hat sich im Rahmen des Landesmodellprojektes gezeigt, dass die Vernetzung und Abstimmung der unterschiedlichen System- und Ressortebenen (horizontale Ebene) und die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit auch innerhalb der jeweiligen Systeme über verschiedene Hierarchieebenen hinweg (vertikale Ebene) ein gemeinsames Verständnis und ein abgestimmtes Handeln aller Beteiligten befördern.