Salon 1: Schutz, Förderung und Beteiligung – Gestaltung eines kindgerechten Ganztags - Fachtagung 2018

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© DKJS | Jan Kulke

Jedes Kind hat von Geburt an Rechte – unter anderem auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Diese Anliegen im Schulalltag zum Maßstab des Handelns zu machen, ergibt sich nicht von selbst und macht planmäßiges Handeln notwendig.

Wie können Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeitende diesen Anspruch im Alltag verwirklichen? Welche Angebote sprechen Kinder besonders an? Und wie können Kinder Ganztagsangebote aktiv mitgestalten?

Ganztagsschule aus der Perspektive der Kinder

Oggi Enderlein, Vorstand, Initiative für Große Kinder e.V. (Berlin-Brandenburg)

Unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen der Initiative ermöglichen einen ganzheitlichen Blick auf die Situation der „Großen Kinder“ (ca. 6- bis 12-Jährige). Oggi Enderlein ist Gründungsmitglied der „Initiative für Große Kinder e.V.“. Im Programm „Ideen für mehr! Ganztägig lernen.“ war sie als wissenschaftliche Beraterin für die Werkstatt „Schule wird Lebenswelt“ tätig, mit dem Ziel, bei der Konzeption und Umsetzung von Ganztagsschulen immer die Perspektive und die Interessen der Kinder im Auge zu haben.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist das erste Abkommen, das die internationale Anerkennung der Menschenrechte von Kindern festschreibt und in 54 Artikeln völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards zum Wohle von Kindern und Jugendlichen festlegt. Die Artikel von Kinderrechten in drei Gruppen eingeteilt werden: Schutzrechte, Förderrechte und Beteiligungsrechte. Diese werden auch als die „3 p’s“ bezeichnet: provision, protection, participation. Daraus leiten sich die Fragen aus zwei Perspektiven ab. Was bedeutet dies für mich als Erwachsener und was bedeutet dies konkret für das Kind? Erwachsene können ihre Verhaltensweisen selbstkritisch reflektieren und sich fragen, wie gut sie die Kinderrechte kennen. In ihrer Haltung und ihren Umgangsformen leben sie selbst diese Kinderrechte vor. Aber auch die Kinder benötigen das Wissen über ihre eigenen Rechte und ihre Grenzen. Was benötigen sie, um sich altersgerecht entwickeln zu können, unabhängig vom Leistungsgedanken?

Es ist unsere Art dem Kind zu sagen: „Ich höre dich, ich sehe dich, ich nehme dich ernst!“ Was braucht das Kind, um sich kindgerecht zu entwickeln? Wie muss Schule sein, damit sie dem Kind gerecht wird? Schule braucht, um diese Belange und Bedürfnisse zu erkennen, die Mitarbeit ALLER an der Schule Beteiligten!

Noch immer sind 25% der Handlungen von Pädagoginnen und Pädagogen tendenziell seelisch verletzend für Kinder. Aus diesem Anlass wurden die Reckahner Reflexionen „Zur Ethik pädagogischer Beziehungen“ erarbeitet.

Kinderschutz im Schulprogramm

Mike Menke, Pädagogische Koordination, Erika-Mann-Grundschule Berlin, Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Berlin e.V. (Berlin)

Die offene Ganztagsgrundschule liegt in einem sogenannten „sozialen Brennpunkt“ Berlins. Ca. elf Prozent der Kinder haben einen Integrationsstatus – 78 Prozent einen sogenannten Migrationshintergrund. Träger der ergänzenden Förderung und Betreuung ist der Deutsche Kinderschutzbund Berlin e.V. Die Rechte auf Bildung, Partizipation und Selbstbestimmung, auf Nichtdiskriminierung und gewaltfreie Erziehung sind ein selbstverständlicher und gelebter Bestandteil des Schulprogramms.

Die ersten Schritte der Ganztagsgrundschule auf dem Weg zur guten Kooperation waren „stolperig“. Der Kooperationspartner fragte sich: „Wie bekommen wir einen Fuß in die Schule?“ Die gute Kooperation mit dem Lehrerteam wurden durch gemeinsame Studientage und Tandempartner mit der anderen Profession zusammen im Vormittags- und Nachmittagsbereich ermöglicht. Erst danach wurde ein Ganztagskonzept von 6.00-18.00 Uhr entwickelt. Für gemeinsame Absprachen untereinander wird dabei genügend Zeit im Wochenplan berücksichtigt.

Eine große Bereicherung für das gesamte pädagogische Personal ist die Mitbestimmung der Kinder. Diese entscheiden so viel wie möglich selbst: Hausaufgabenzeit, Pausenangebote und Nachmittagsangebote, die die Kinder selbst wählen dürfen. Eine Erkenntnis, die sich daraus bezüglich der Hausaufgaben ergab: nicht die Eltern oder die Betreuung ist dafür zuständig.

Auch ein bewusster Sprachgebrauch trägt zur guten Kooperation bei: Es wird nicht mehr in Erzieherinnen und Erzieher und Lehrerinnen und Lehrer unterschieden, sondern alles sind Pädagoginnen und Pädagogen. Alle fühlen sich als Teil des Kollegiums.

Moderation: Julia Kaufmann, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung und Carolin Och, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung

Weiterführende Links:

Literatur: Rebekka Bendig: „Handlungskompetenzen entwickeln am Lerngegenstand Kinderrechte“ Springer VS 2018, ISBN: 978-3-658-22841-5

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